AGB - Rodal-Bär GmbH

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AGB

1. Allgemeines

Der Besteller erkennt mit der Auftragserteilung die nachstenden
Zahlungs- sowie Lieferbedingungen an. Abweichungen  bedürfen der
schriftlichen Bestätigung

2. Preise


Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt gültigen gesetz-
lichen Mwehwertsteuer. Die Preise sind Stückpreise inklusive Verpackung.
Werkzeuge sind generell im Preis enthalten sofern die Orderstückzahl pro
Werkzeug nicht unter 50 Stück liegt. Somit bleiben die Werkzeuge  beim
Lieferanten. Gleiches gilt für Reinzeichnungen, Entwürf und digitale Auf-
bereitung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. Versand


Der Versand der Waren erfolgt termingerecht auf dem für uns schnellsten
und günstigsten Wege. Die Kosten trägt der Besteller. Verzögerungen im
Transport obliegen dem Beförderer wodurch jedlicher Haftungsanspruch
an den Versender entfällt.

4. Zahlung


Unsere Rechungen sind soweit nicht anders schriftlich vereinbart sofort
jedoch spätestens nach 14 Tagen zahlbar. Die Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum. Bei Zielüberschreitung werden wir die banküblichen
Zinsen sowie Gebühren berechnen.

5. Lieferzeiten


Lieferzeiten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Dieser Termin ist absolut
bindend. sind für die Auftragserfüllung Kundenvorlagen oder Datenübernahme
notwendig und diese werden nicht rechtzeitig eingereicht kann sich der Liefertermin
verschieben. Ein neuer Liefertermin bedarf dann der schriftlichen Bestätigung. Der
Lieferant ist dann von zuvor genannten Terminen befreit. Bei höherer Gewalt sind
wir nicht haftbar.

6. Liefermengen


Bei uns gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Liefermnegen.
Über- bzw. Unterlieferungen gibt es nicht.
Gleiches gilt für Nachbestellungen auch in Kleinstmengen. Auch diese werden zu
den gleichen Konditionen wie zuvor abgewickelt.
Der Liefertermin hierfür muß auf Grund der Produktionsabläufe und der Wirtschaft-
lichkeit individuell abgeklärt und dann bestätigt werden.
Der bestätigte Liefertemin hierfür wir eingehalten.

7. Qualität und Abweichungen


Die Qualität der gelieferten Ware ergibt sich aus der in der Auftrags-
bestätigung fixierten Ausführung. Als Farbanhalt gelten die allgemein üblichen
RAL Farbtöne. Bei Digitaldruck ist eine Angabe in HKS oder Pantone bindend.
Soweit ein Muster erstellt wurde gilt dessen Freigabe. Geringe Farbabweichungen
sind produktionsbedingt je nach Untergrundmaterial oder Oberflächenfinsh
möglich. Daraus resultierende Annahmeverweigerung oder Rechungsminderung
ohne Absprache sind nicht berechtigt.

8. Schutzrechte


Für vom Kunden eingereichte Zeichnugen oder auch digitales Material
übernehmen wir keine urheberrechtliche Haftung. Diese Prüfung obliegt
dem Kunde. Von uns erstellt Entwürfe und Reinzeichnugen sind unser geistiges
Gedankengut - somit unser Eigentum. Diese dürfen nur mit unserer Genehmigung
anderweitig verwendet werden.

9. Reklamation


Der Reklamationszeitraum beträgt 8 Tage ab Lieferdatum. Mängel
müssen schriftlich angezeigt werden. Danach verliert der Kunde sämtliche
Ansprüche. Dies gilt auch für äußerlich nciht erkennbare Mängel. Die Haftungs-
ansprüche für mangelhafte Lieferung beschränke sich auf eine Nachbesserung
oder auch Nachlieferung innerhalb eines Termins nach Absprache. Dieser muß
dem Aufwand entsprechend angemessen sein. Sollte eine Nachbesserung nicht
möglich sein und trifft die Nachbesserung nicht rechtzeitig ein so kann der
Besteller vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Preises ver-
langen. Wandlung oder gar Schadensersatz sind als ausgeschlossen akzeptiert.
Einwandfreie Ware, welche ordnungsgemäß bestellt und geliefert wurde
kann weder umgetauscht noch zurückgenommen oder gar verechnet werden.

Bei Handelsware welche wir zukaufen wie zum Besipiel Textilien, Pokale
etc. obliegt die Haftung bei unserem Vorlieferanten. Jedoch sind wir selbst-
verständlich bemüht auch in diesem Falle einer Reklamation ein für beide
Seiten zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen.

10. Transportschäden


Transportschäden sind sofort soweit erkennbar beim Zusteller vor Ort
anzuzeigen. Gleichzeitig ist die Reklamation auf unserem Lieferschein
anzuzeigen und uns zu übermitteln.

11. Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum. Gleiches gilt auch falls sich die Ware schon an der Verwendungs-
stelle befindet und bereits genutzt wird. Die Ware darf nicht verpfändet noch
zur Sicherungsübereignung benutzt werden. Bei Weiterverkauf geht unsere
Forderung an den Dritten über wodurch der Käufer verpflichtet ist uns
dieses sofort mitzuteilen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort für Lieferung, Bezahlung oder daraus resultierende
Streitigkeiten ist der Sitz des Verkäufers. Somit ist der Gerichtsstand
Pirmasens.


Stand Februar 2009

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